Zahlung in Krypto jetzt verfolgbar

Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers

Die EU erschwert Kriminellen die Umgehung von Anti-Geldwäsche-Vorschriften mittels Kryptowährungen. Der Rat hat am 16.5.2023 aktualisierte Vorschriften über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers angenommen, indem der Anwendungsbereich dieser Vorschriften auf Kryptowertetransfers ausgeweitet wurde.
Dies soll finanzielle Transparenz in Bezug auf den Austausch von Kryptowerten gewährleisten und der EU einen soliden Rahmen bieten, der den strengsten internationalen Standards für den Austausch von Kryptowerten entspricht und sicherstellt, dass diese nicht für kriminelle Zwecke verwendet werden.

Nach den neuen Vorschriften sind Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, bestimmte Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben und zugänglich zu machen, unabhängig davon, wie viele Kryptowerte übertragen werden. So soll die Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers sichergestellt werden, damit mögliche verdächtige Transaktionen besser erkannt und unterbunden werden können.

Auf den Webseiten des Rates der EU finden Sie die Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte hier.

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