Falschbeschuldigung und daher Haft ?
- 10. August 2023
Eine Ehefrau und Mutter von gemeinsamen Kindern wollte sich von ihrem Ehemann trennen. Damit dieser in eine schwierige Lage geraten sollte, behauptete sie gegenüber der
Polizei, das ihr Ehemann sie mehrfach über die Jahre hin vergewaltigt habe, wobei sie zwei konkrete Zeiträume nannte.
Nach diesen Aussagen flüchtete die Ehefrau ins Ausland, zu ihrem Bruder, ohne sich um die Kinder zu kümmern.
Die Polizei äußerte sich gegenüber dem Ehemann, das nunmehr das Jugendamt die Kinder bei ihm abholen werde, woraufhin der nun in Panik geriet, die Kinder nahm und mit diesen ins arabische Ausland fuhr.
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Vergewaltigung und Kindesentführung und das Amtsgericht erließ Haftbefehl, da der Vater unbekannten Aufenthaltes war.
Nach einigen Monaten im Ausland wollte der Vater die Rückkehr der Kinder nach Deutschland vorbereiten und reiste daraufhin über Kroattien ein, wo ihm der Haftbefehl verkündet wurde. Er kam daraufhin in Deutschland in Haft.
Nach über zwei Monaten in der Haft, fand der Termin zur Verhandlung über die Anklage statt.
Im Termin wurde die Ehefrau als Zeugin angehört und telte nach eindringlicher Befragung durch Richter und Verteidiger mit, das die Vergewaltigungen nie stattgefunden hätten und Sie mit dem Verbringen der Kinder ins das Ausland einverstanden war.
Es erfolgte Freispruch.
Dies ist nur ein Beispiel wie sich im Laufe des Verfahrens herausstellen kann, das ehemals aufgestelllten Behauptungen eines angeblichen Opfers einen unschuldigen Mandanten in Haft bringen können und daraus nicht nur finanzielle Konsequenzen drohen.
Es lohnt sich also immer, selbst als Verteidiger zu ermitteln und immer nachzuhaken.
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