Rechtswidrige Durchsuchung
Rechtswidrige Durchsicht der mittels Durchsuchung aufgefunden Unterlagen bei nachträglichem Wegfall des
Anfangsverdachts Durchsicht muss gestoppt werden
Wurde aufgrund eines Anfangsverdachtes eine Durchsuchung angeordnet und fällt dieser Verdacht nachträglich weg,
so muss die Durchsicht der aufgefundenen Unterlagen gestoppt werden. Eine weitere Durchsicht ist dann rechtswidrig.
Die Staatsanwaltschaft führte ein Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt wegen des Verdachts des Betrugs.
Das zuständige Amtsgericht erließ den Beschluss über die Durchsuchung, unter anderem der Kanzleiräume.
Dabei nahmen die Beamten eine Datensicherung vor und nahmen Unterlagen zur Durchsicht mit.
Nachfolgend stellte sich heraus, dass der Anfangsverdacht unzutreffend war.
Der Beschuldigte legte daher gegen den Durchsuchungsbeschluss Beschwerde ein, um die weitere Durchsicht der
Unterlagen zu stoppen.
Das Landgericht hob den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts auf.
„Wird im weiteren Ermittlungsverfahren, etwa durch Vorlage neuer Beweismittel, der Anfangsverdacht wieder beseitigt,
so die Fortführung der Durchsuchung in Form der Durchsicht der aufgefundenen Unterlagen rechtswidrig“.
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