Steuerrecht - Wirtschaftsrecht - Verteidigung - Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht ist eine Materie, die auf vielen Rechtsgebieten übergreifend wirkt.
So sind in diesen Rechtsgebieten von Seiten des Verteidigers besondere Kenntnisse im öffentlichen Recht, als Teil des Steuerrechts, als auch über das normale Strafrecht hinaus in wirtschaftlichen Sachverhalten erforderlich.
Hier ist am Anfang ein umfassendes gebietsübergreifendes Verständnis für den Mandanten gefragt, damit sich der Verteidiger erst einmal ein umfängliches Bild von dem verschafft, was dem Mandanten, oder der Firma oder der Gesellschaft und deren Geschäftsführern, vorgeworfen wird.
Allein durch das sich Verschaffen von vielen Informationen mit den Mandanten kann eine aussichtsreiche und angemessene Verteidigungsstrategie entwickelt werden.
Hierbei ist natürlich nicht nur erforderlich dass der Mandant, bzw. die Verantwortlichen einer Gesellschaft, sondern auch deren steuerliche Berater mit dem strafrechtlichen Verteidiger eine Menge von Informationen austauschen.
Auf keinen Fall sollte vernachlässigt werden, den Verteidiger von Anfang an, also schon vorbereitend ab einer Verdachtslage, spätestens aber mit dem ersten Tätigwerden der Finanzbehörden in die Sachverhalte mit einzubinden.
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