Trunkenheitsfahrt-rechtzeitig Hilfe einholen, und zwar sofort

25. Juni 2013 / Eintrag von Bernd Idselis

Fahrerlaubnisentzug nach Trunkenheitsfahrt – Absehen von der Entziehung wegen einer positiven MPU

Ein Betroffener wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt angeklagt. Richtig beraten nutzte er die Zeit zwischen dieser Fahrt und der Gerichtsverhandlung darüber, indem er mehrere Sitzungen beim Verkehrspsychologen unternahm und sofort nach der Trunkenheitsfahrt abstinent lebte und dies durch Urinscreenings nachweisen konnte. Siehe auch : mpu Coaching Institut
Somit kam das Landgericht Oldenburg zu folgendem Schluss:

„Es kann nicht mehr festgestellt werden, daß der einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt Angeklagte noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist, wenn der Angeklagte Erfolg versprechende fachpsychologische Hilfe bei einem Verkehrspsychologen in Anspruch genommen hat (Nachschulung) und ein nach den Grundsätzen der Begutachtungsleitlinien zu Kraftfahreignung erstelltes medizinisch-psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, daß nicht zu erwarten steht, daß der Angeklagte auch in Zukunft ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.“

Es wurde daher von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen.

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