Liste der verbotenen Mittel im Strassenverkehr
- 20. Juni 2013
24. Juni 2013 / Eintrag von Bernd Idselis
Berauschende Mittel im Straßenverkehr – Liste der Substanzen
Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zur Vorschrift des § 24a StVG genannten berauschenden Mittel im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Die Wirkung liegt vor, wenn eines dieser Mittel substanziell im Blute nachgewiesen wird.
Anlage zu § 24a StVG-Liste der berauschenden Mittel:
Berauschendes Mittel | Substanz |
Cannabis | Tetrahydrocannabinol ( THC) |
Heroin | Morphin |
Morphin | Morphin |
Cocain | Cocain |
Cocain | Benzoylecgonin |
Amfetamin | Amfetamin |
Desingner-Amfetamin | Methylendioxyamfetamin ( MDA ) |
Designer-Amfetamin | Methylendioxyethylamfetamin ( MDE ) |
Designer–Amfetamin | Methylendioxymetamfetamin ( MDMA ) |
Metamfetamin | Metamfetamin |
Diese Liste wird durch das Bundesministerium für Verkehr ständig ergänzt und geändert.