MPU, Abstinenz, Dauer

Aus aktuellem Anlass wird von Rechtsanwalt Bernd Idselis nochmals darauf hingewiesen, dass die Dauer der Abstinenz vor dem Beginn des Nachweisverfahrens klar und eindeutig mit dem Labor, der Begutachtungsstelle oder mit einem Psychologen oder Rechtsanwalt zu klären ist.

Auf die Auskunft der Führerscheinstelle darf man sich nicht verlassen.

Hier erhielt ein Mandant die Information, dass ein sechs-monatiger Nachweis ausreichend sei. In der Begutachtung stellte sich dann aber heraus, dass nach den Richtlinien über die Fahreignung ein 12-monatiger Nachweis erforderlich war. Somit konnte keine positive Prognose erstellt werden und der Mandant hat viel Geld in den Sand gesetzt.

Daher : Rechtzeitig den anwaltlichen Rat einholen, dann den Abstinenzvertrag unterzeichnen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie an 04221 9166980

Weitere Informationen: mpu-unterricht.de 

mpu-unterricht-delmenhorst.de

author avatar
Rechtsanwalt
Call here