Corona-Hilfe erhalten und zurückzahlen?

Sie haben im Jahre 2020 und-oder 2021 Corona-Hilfen beantragt ? Oder haben Sie diese Hilfen über andere, insbesondere über Steuerberater und deren Mitarbeiter beantragen lassen?

Und nun haben Sie Post erhalten mit der Aufforderunmg diese Hilfen zurück zu zahlen? So weit so schlecht, denn es besteht ja auch noch die Gefahr, das nun ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird und das die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt erforscht.

Hier sei der unbedingte Rat gegeben, sofort einen Strafverteidiger aufzusuchen und sich beraten zu lassen und gegenüber den Behörden zu schweigen.

Ob dann tatsächlich die Hilfen wieder erstattet werden müssen, muss erst einmal geprüft werden.

Und ob darüber hinaus eine Strafbarkeit vorliegt, ist Frage des gesamten Sachverhaltes, der erst einmal abgeklärt sein muss.

Darüber hinaus ist natürlich auch zu überprüfen, ob nicht derjenige, der den Antrag ausstellte, nicht in einer solchen herrschenden Weise handelte, das der , der Antrag doch nur unterschrieb, nicht das Opfer war!

Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns unter 04221 9166980 in Delmenhorst und Bremen

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Rechtsanwalt
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