Blitzer-Foto: Wieder Freispruch

13. Oktober 2015 / Eintrag von Bernd Idselis

Blitzer Foto – Freispruch

Blitzer Foto – Freispruch wegen fehlerhafter Messung
Freispruch bei PoliscanSpeed- Gerät wegen veränderlicher Rahmen

Das AG Bremen hat einen Mandanten vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung rechtskräftig freigesprochen.
Begründung: Es kann sich bei „Vitronic“ Messgeräten nicht um ein standardisiertes Messverfahren handeln ( dies ist unabänderliche Voraussetzung für eine nachvolziehbare Messung ), da sich je nach Version der Auswertesoftware der Auswerterahmen als einziges Auswertekriterium ändern kann.
Das AG Bremen betrachtet die Problematik nun aus Sicht der Eichung:

Der Rahmen wird offensichtlich nicht vom Messgerät sondern erst von der Auswertesoftware erzeugt.
Der Rahmen ist für eine gerichtliche Entscheidung unabdingbar.
Also muss die Software geeicht sein, was jedoch nicht der Fall ist.

Folgt man dem AG Bremen, finden aktuell sämtliche Messungen mit einem Messgerät der Firma Vitronic mit einer nicht geeichten, aber im Grunde genommen eichpflichtigen Komponente (Auswertesoftware) statt.

Sollten Sie von einer solchen Messung betroffen sein, rufen Sie mich unverbindlich an 04221 9166980

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