Fahren über Tankstelle-kein Rotlichtverstoss

29. August 2015 / Eintrag von Bernd Idselis

Umfahren einer roten Ampel? Kein Rotlichtverstoss !!! – aber nur bei Fahrt über Tankstelle!

Umfahren einer roten Ampel über eine Tankstelle: Kein Rotlichtverstoß

Ein Betroffener hatte keine Zeit, an einer roten Ampel für Linksabbieger zu warten und nahm daher den Weg über das daneben liegende Tankstellengelände.
Das Amtsgericht  verurteilte den Betroffenen wegen eines Rotlichtverstoßes zu einer Geldstrafe von 200 EUR und verhängte ein einmonatiges Fahrverbot.

Auf die Beschwerde dagegen entschied das OLG Hamm  (OLG Hamm, Beschluss v. 2.7.2013, 1 RBs 98/13)zu Gunsten des Mannes und hob das Urteil auf.
Zwar könne das Umfahren einer Ampelanlage einen Rotlichtverstoß darstellen, da zum geschützten Bereich der gesamte Kreuzungs- und Einmündungsbereich, also auch Fußwege und Radwege, gehöre. Es sei daher in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige einen Rotlichtverstoß begehe, wer die Lichtzeichenanlage über einen Radweg, eine Busspur, einen Parkstreifen oder Ähnlichem umfahre.

Aber: Die Tankstelle gehört nicht zum näheren Kreuzungsbereich, so Strafverteidiger Bernd Idselis

Das Rotlicht verbiete jedoch nicht, vor der Ampel in einen nicht durch das Lichtzeichen geschützten Bereich, etwa einen Parkplatz oder wie hier, ein Tankstellengelände, einzufahren und von dort wieder in den regulären Verkehrsbereich einzubiegen. Mit dieser Vorgehensweise nutze der Verkehrsteilnehmer nur eine Lücke, welche es ihm ermögliche, sich außerhalb der Reichweite des Haltegebotes fortzubewegen.

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