Kein Fahrerlaubnisentzug bei langer Verfahrensdauer

Lange Verfahrensdauer-kein Fahrerlaubnisentzug – Rechtsbehelfe

Lange Verfahrensdauer- keine Fahrerlaubnisentziehung?

Wegen einer zu langen Verfahrensdauer kann es unverhältnismäßig sein, das das Gericht dann noch die Fahrerlaubnis entziehen kann.
Hat sich also das Verfahren sehr lange hingezogen ( über 1 Jahr zwischen Tat und abgefochtenem Beschluss ), kann es für den Betroffenen Sinn machen, von allen ihm zustehenden Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen, diesen Verfahrensfehler zu rügen. Eine Verschleppungsabsicht kann dem Betroffenen nicht gemacht werden, da er mit gesetzlichen geregelten Vorgehensweisen das Verfahren „streckt“.

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