Achtung : MPU Regeln neu und verschärft

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„Don`t drink and drive“

War die Situation bis her so, das eine MPU zwingend vorgeschrieben war, wenn ein Verkehrsteilnehmer mit mindestens 1,6   0/00 unterwegs war, so hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden, das auch ein Autofahrer mit schon 1,1   0/00 eine MPU absolvieren muss, wenn während der Fahrt keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.

Der Grund für diese Entscheidung liegt darin, das bei einer solchen Fahrt von einer sogenannten Giftfestigkeit ausgegangen werden kann, was auf einen regelmäßigen starken Dauerkonsum schließen lässt.

BVerwG, Urteil vom 17.03.2021   3 C 3.20

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