Foto oder Video einer anderen Person ohne Erlaubnis

Fotos oder Videos von einer Person machen ohne Einwilligung: Ist das erlaubt oder strafbar?

In den heutigen sogenannten modernen Zeiten, in denen auch digitale Technik immer kleinere und leistungsstarke Kameras und Fotoapparate hervorbringt, ist es nicht nur üblich,sondern über alle Generation weit verbreitet, von Allem und von Allen Foto- und oder Videoaufnahmen zu fertigen.
Ist das aber auch so erlaubt? Oder muss ich den Betroffenen, den ich aufnehme, erst einmal fragen? Oder ist das sogar strafbar?
Grundsätzlich muss ich die Personen, die ich lediglich fotografisch oder sonst irgendwie auf einem technischen Gerät abbilden möchte, nach deren Erlaubnis ausdrücklich fragen und diese muss die Erlaubnis ausdrücklich erklären.
Hole ich diese Erlaubnis nicht ein, verletze ich das allgemeine Persönlichkeitsrecht dieser Person und diese kann zivilrechtlich gegen mich in der Art vorgehen, das auf Unterlassung zukünftiger Aufnahmen, auf Entfernung der gemachten Aufnahmen und auf Schadensersatz geklagt werden kann.
Aber macht sich derjenige, der ohne Erlaubnis Bildaufnahmen fertigt auch strafbar?
Hier regelte das Strafgesetzbuch in § 201a StGB die Strafbarkeit:
Danach macht sich strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer
von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet unbefugt eine Bildaufnahmen herstellt.
Oder auch wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt.
Das bedeutet, dass derjenige sich strafbar macht, der Fotos einer anderen Person fertigt in einer Wohnung oder in einem anderen geschützten Raum oder der hilflose Personen abbildet.
Mit dieser Vorschrift soll erreicht werden, dass sogenannte Paparazziaufnahmen unterlassen werden müssen und das Aufnahmen insbesondere von Unfallopfern oder Verunglückten in den Massenmedien verbreitet werden.

Also Vorsicht bei der Fertigung von Fotos oder Videos. Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns

Der Strafverteidiger

01.03.2020

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