Gewinn aus Ticket-Verkäufen

Im vorliegenden Fall hatte der Steuerpflichtige Tickets für die Champions-League erworben und weiterverkauft. So weit, so gut.

Der BFH ( Bundesfinanzhof) hat aber nunmehr am 29. 10. 2019  entschieden, das dieser Verkauf Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäftes sein kann und somit war der Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig.

Grundsätzlich bleiben zwar solche Gewinne steuerfrei, wenn es sich die Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauches handelt und der Gewinn im Kalenderjahr unter der Freigrenze von 600,00 € liegt. Aber Tickets sind keine Gegenstände des täglichen, sondern nur des einmaligen Gebrauchs.

Dies gilt für alle Tickets. Also Vorsicht beim Verkauf, wenn auch nur einzelne Tickets mit Gewinn veräußert werden und die Freigrenze im Kalenderjahr überschritten ist.

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