Revison beim BGH erfolgreich !
- 24. August 2017
Revision eingelegt und durch BGH erfolgreich beschieden
Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Mandanten wegen gemeinschaftlicher Nötigung, nachdem die Anklage noch auf Freiheitsberaubung und Körperverletzung lautete.
Aber auch gegen das dann ausgesprochene „günstige“ Urteil hat Rechtsanwalt Bernd Idselis Revision eingelegt und schriftlich begründet, woraufhin der Generalbundesanwalt noch beantragte, diese als unbegründet zu verwerfen.
Nunmehr hat der BGH am 11.07.2017 entschieden, das das Urteil des Landgerichts Oldenburg im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben wurde und die Sache dann zu einer neuen Verhandlung beim Jugendrichter in Delmenhorst neu verhandelt werden muss. Hier soll dann nur noch über Rechtsfolge verhandelt werden.
Als Ergebnis dieses Verfahrens kann als Konsequenz nur nochmals deutlich gesagt werden, dass immer auf die Zustellung des schriftlichen Urteiles eines Gerichtes zugewartet werden sollte, damit die schriftliche Begründung durch den Verteidiger überprüft werden kann. D.h., dass also das entsprechende Rechtsmittel innerhalb einer Woche nach Verkündung ( mündliche Verhandlung ) fristwahrend eingelegt werden sollte.
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