Mobiltelefon, Handy und Auto: Ewiges Thema aber nicht beim i-pod

PKW und Mobiltelefon – aber nicht beim ipod

Eine Benutzung des iPods während der Autofahrt stellt keine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar. Denn nur die theoretische Möglichkeit des Telefonierens über das Internet fällt nicht unter dem Begriff „Mobiltelefon“.

Im dem Fall musste sich das Gericht damit auseinandersetzen, ob das in der Hand halten eines iPods während der Fahrt eine verbostwidrige Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO darstellt.

Das Gericht entschied, dass die Nutzung eines iPods während der Fahrt keine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1a StVO darstellt. Denn in diesem Fall werde kein Mobiltelefon im Sinne der Vorschrift benutzt. Unter einem Mobiltelefon versteht man ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 22.10.2009 – 82 Ss-OWi 93/09 hinsichtlich Festnetz-Mobilteil). Ein iPod verfüge jedoch nicht über eine eigenständige Telefonfunktion und SIM-Karte. Vielmehr sei ein Telefonieren nur über eine App und mittels einer Internetverbindung möglich. Eine solche Möglichkeit falle aber nicht unter den Begriff des Mobiltelefons.

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