Freispruch nach Diebstahlsanklage

wln-bi-20161027-048Schwerer Diebstahlsvorwurf- Freispruch beim Amtsgericht

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seinem Zimmergenossen aus dessen Reisetasche den Betrag iHv ca. 800,00 € entwendet zu haben.

Dies war für den Geschädigten eine Katastrophe, da er von Leistungen des Jobcenters lebte und das Geld für die Erstausstattung seiner ersten eigenen Wohnung benötigte.
Der angeklagte Mandant bestritt die Tat begangen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage und es kam zur Hauptverhandlung.
In dieser konnte durch die Verteidigung nachgewiesen werden, dass der Geschädigte das Geld bereits seit einigen Tagen vor Entdeckung des Diebstahls abgehoben hatte und bei sich in der Reisetasche verwahrte.
Da weiter durch den Angeklagten nachgewiesen werden konnte, dass auch andere Personen Zutritt zum Zimmer hatten, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass ein unbekannter „Dritter“ das Geld entwendet haben könnte.
Es erfolgte ein Freispruch zu Gunsten des Angeklagten, da ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte.

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