Anklage wegen Vergewaltigung

Wir haben das Opfer einer Vergewaltigung in einem mehrtägigen Verfahren beim Landgericht vertreten.

Die junge Frau, die stark alkoholisiert war, wurde vom Täter zu dessen Wohnung mitgenommen. Der Täter, dem der betrunkene Zustand des Opfers bewusst war, vollzog mit ihr den Beischlaf. Das Opfer konnte auf Grund der Trunkenheit nicht in den Beischlaf einwilligen.

Das Landgericht verurteilte den Täter zu einer Haftstrafe wegen Vergewaltigung von 3 Jahren und sieben Monaten ( § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB ) und einer Schmerzensgeldzahlung von 5.000,00 EUR.

Diesen Anspruch hatten wir im Laufe des Verfahrens in der Hauptverhandlung für das von uns vertretene Opfer gestellt.

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