Sexualstraftaten: Zwei Beispiele erfolgreicher Intervention

Idselis

An dieser Stelle werde ich zwei exemplarische Fälle beschreiben, bei denen wir erfolgreich interveniert haben und die deutlich machen sollen, das nur die aktive Einflussnahme auf Gerichte zumindest eine Aussicht auf Erfolg bietet. Es ist nicht ausreichend sich passiv, und hier ist ausschließlich der Verteidiger gemeint, zu verhalten. Es muss mit Anträgen zur Beweisaufnahme und zum Ablauf des Verfahrens Einfluss genommen werden, so das die Gerichte sehr deutlich spüren, das sie Fehler machen können, die dann später in der Berufung oder Revision bemängelt werden könnten.

Beispiel

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, kinderpornografische Dateien im Jahre 2021 heruntergeladen zu haben. Zum damaligen Zeitpunkt war dies ein Verbrechenstatbestand, da Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr drohte. Hier drängte sich die Frage auf, warum der Gesetzgeber nicht auch einen minder schweren Fall geregelt hat, da ja grundsätzlich immer denkbar ist. Zu dieser Frage wurde von verschiedenen Gerichten das BVerfG angerufen und mit dieser Frage befasst. Also haben wird für den Mandanten einen Aussetzungsantrag hinichtlich seines Verfahren gestellt, bis der Gesetzgeber die entsprechende Vorschrift geändert hat. Dies ist mit Datum 28.06.2024 geschehen, so das der Mandant in der neuen Hauptverhandlung mit einem geänderten Strafrahmen konfrontiert war und nicht mehr mit einem Verbrechen, sondern “ nur“ mit einem Vergehen. Im Ergebnis wurde eine Geldstrafe ausgeurteilt. Dies hätte das Gericht ohne den Antrag auf Aussetzung in einer damaligen ersten Verhandlung nicht aussprechen können.

Beispiel

Der Betroffene war mit dem Vorwurf konfrontiert, ein Kind in sexueller Absicht unsittlich berührt zu haben. Ein schwerer Vorwurf mit für den Betroffenen negativen gesellschaftlichen Konsequenzen. Hier galt es, die polizeiliche Befragung im Ermittlungsverfahren kritisch zu bewerten. Die vernehmende Polizeibeamtin war über eine Jugendeinrichtung über die angebliche Tat informietrt worden. Es wurden Befragungen des Kindes durchgeführt, die suggestiv waren und mit denen das Kind völlig überfordert war. Dies ergab sich schon aus dem Akteninhalt.

In der Hauptverhandlung wurde diese Tatsache mit dem Gericht erörtert und die Fragen an das Kind wurden durch das Gericht gestellt. Es ergab sich das das Kind genau die Vorwürfe, die zur Anklage führten, nicht so beantwortete, wie die Polizei es noch noch in der Akte niederschrieb. Ein ganz klassisches Beispiel für die Arbeit von übereifrigen Jugendamtsmitarbeitern, die etwas in Geschichten von Kindern hineininterpretierten und es den Ermittlungsbehörden übermitteln, wodurch schon eine Erwartungshaltung dort entsteht und dies zu beeinflussenden Fragen führt.

Es erfolgte Freispruch in diesem Fall.

Dies sind nur zwei beispielhafte Fälle die zeigen sollen, wie aktiv Einfluss auf die Strafverfahren genommen werden kann und muss.

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