Handy und Auto: Immer wieder neu und aktuell

Handy-Smartphone und PKW – Die ewige Geschichte, hier aber aktuell

Handy Nutzung am Steuer und dem Pkw

Immer wieder aktuell und doch, bei vernünftiger Sichtweise, nicht immer überraschend. Die Mobiltelefon-Smartphone- Nutzung am Steuer eines PKWs, wofür auch immer, fällt unter die verbotswidrige Nutzung und führt in den meisten Fällen zu einer Geldbuße von 60 €.

Jedem Nutzer eines Handys ist mittlerweile völlig klar, dass er für das Telefonieren mit dem Handy am Ohr eine Geldbuße erhält. Es stellt sich aber die Frage, ob auch die vielen Funktionen eines Smartphones ebenso mit einer Geldbuße bedroht sind.

Hier einige Beispiele:

  • Nachsehen einer Telefonnummer: verboten
  • Anschauen der Anrufliste: verboten
  • Musikhören: verboten
  • Diktiergeräte- Nutzung: verboten
  • Fotografieren: verboten
  • SMS und WahtsApp schreiben,lesen: verboten
  • Anschließen während der Fahrt: verboten
  • Anschließen um es Aufzuladen: verboten
  • Navigieren: verboten
  • Recherche irgendeiner Art: verboten
  • Internetnutzung: verboten
  • Terminkalender Funktion: verboten
  • Speichern, Verarbeiten und Darstellung von Daten: verboten
  • usw., usw.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass unter der verbotswidrigen Benutzung alle Formen der bestimmungsgemäßen Verwendung eines Mobiltelefones-Smartphone fallen.

Dabei sollten alle Nutzer von Handys im Pkw auch beachten, dass mehrfache Verstöße gegen das Handyverbot, vielleicht sogar im Zusammenhang mit ein oder zwei Geschwindigkeitsverstößen oder anderen Verstößen, zu einem Fahrverbot führen können.

Oft wird dabei durch die Betroffenen auch unter schätzt, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei mehrfachen Verstößen die Beibringung eines MPU Gutachtens anordnen kann.

Sie haben Fragen: Kontakten Sie uns unter 04221 9166980

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