Fotos von Personen fertigen kann strafbar sein

Fotos oder Videos von anderen Personen fertigen und benutzen ist strafbar.Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe droht.

Immer wieder kann beobachtet werden wie Personen, meist ganz in schwarz gekleidet, von für sie fremden Menschen, Fotos oder Filmaufnahmen machen.
Dies kann immer öfter in Fußballstadien und an Orten wahr genommen werden, an denen politische Vorträge gehalten werden.
Mit diesen Aktionen wollen diese Personen wohl erreichen, das Besucher solcher Veranstaltungen eingeschüchtert werden.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, das das Fotografieren von anderen Personen ohne deren Einwilligung dann eine Straftat sein kann,
wenn diese Aufnahmen gebraucht oder anderen überlassen werden. Dieses Verhalten ist in § 201a StGB eindeutig geregelt.
Hier droht das Strafgesetzbuch ein Strafe von bis zu 2 Jahren Haft oder Geldstrafe an.
Darüber hinaus kann das Gericht die Fotos oder Aufnahmen und die Aufnahmegeräte als Tatmittel einziehen.

Da dieses Gebaren immer mehr um sich greift ist jeder Betroffene aufgefordert, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Es sollte sofort die
Polizei gerufen werden, damit die Personalien dieser Personen festgehalten werden können. Sodann sollte ein Strafantrag gestellt werden.
Für die Betroffenen besteht dann weiter die Möglichkeit von diesen Peronen Schadensersatz zu fordern.

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