DashCam: Beweis im Prozess? Ja!

DashCam Aufzeichnung als Beweis im Prozess möglich? – Ja, hier die Voraussetzungen

Selbst bei einem Verstoß gegen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz kann im Einzelfall ein Video aus einer DashCam im Zivilprozess verwertbar sein.
Die Verwertbarkeit hängt von einer Abwägung der betroffenen Interessen ab. Anders als bei den Fällen einer heimlichen Aufzeichnung eines Gesprächs oder der regelmäßigen Überwachung im privaten Bereich eines Hauses, wäre der Eingriff hier durch die Aufnahme in der Öffentlichkeitssphäre deutlich geringer, zumal die aufgenommenen anderen Verkehrsteilnehmer i.d.R. nicht individuell als Personen erkennbar seien und auch keine Anhaltspunkte für eine systematische Überwachung vorliegen.

Voraussetzung dafür ist aber, dass nur eine vorübergehende Aufnahme anderer Teilnehmer, die mithilfe einer Schleifenfunktion regelmäßig wieder überspielt wird, solange kein Unfall erfolgt.

Dann ist dieses Video zur Sicherung einer materiell richtigen Entscheidung im Zivilprozess verwertbar.
LG Landshut, (Hinweis-)Beschl. v. 1.12.2015 – 12 S 2603/15

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