Leivtec XV3 Geschwindigkeits-Messungen nicht mehr verwertbar
- 24. Juni 2021
Unzulässige Messwertabweichungen beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV31
Beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3 fand eine Gruppe von Sachverständigen kürzlich für speziell präparierte Fahrzeuge beim Vergleich mit anderen, unabhängigen Messeinrichtungen, unzulässige Messwertabweichungen.
Dies bedeutet für Betroffene die einen Bußgeldbescheid erhalten haben bei dem mit dem o. g. Gerät gemessen wurde, das diese sich unbedingt anwaltlichen Rat einholen sollten, damit Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden kann.
Da die Messungen nicht verwertbar sind, muss das Gericht diese Bescheid aufheben.
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