Leivtec XV3 Geschwindigkeits-Messungen nicht mehr verwertbar

Unzulässige Messwertabweichungen beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV31

Beim Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3  fand eine Gruppe von Sachverständigen kürzlich für speziell präparierte Fahrzeuge beim Vergleich mit anderen, unabhängigen Messeinrichtungen, unzulässige Messwertabweichungen.
Dies bedeutet für Betroffene die einen Bußgeldbescheid erhalten haben bei dem mit dem o. g. Gerät gemessen wurde, das diese sich unbedingt anwaltlichen Rat einholen sollten, damit Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden kann.

Da die Messungen nicht verwertbar sind, muss das Gericht diese Bescheid aufheben.

Sie haben Fragen? Rufen Sie an  04221 9166980.

 

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