Neuregelungen Faührerschein
- 15. Februar 2013
15. Februar 2013 / Eintrag von Bernd Idselis
Klarstellend: Führerscheine ab dem 19.01.2013 – Zeitlich befristeter Führerschein
Die geplanten Neuregelungen beim Führerschein erfolgen auf der Grundlage der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.12.2006. (Führerscheinrichtlinie). Die Richtlinie dient einer Vereinheitlichung der Führerscheine in Europa und soll insbesondere Fälschern ihre Arbeit erschweren. Künftig wird die Geltungsdauer eines Führerscheins auf 15 Jahre befristet sein. Diese Regelung betrifft ausschließlich das Führerscheindokument und soll eine regelmäßige Aktualisierung von Lichtbild und persönlichen Daten gewährleisten.
Nur für neue Führerscheine
Die neuen Regelungen gelten nur für Führerscheinpapiere, die ab dem 19.01.2013 erteilt oder verlängert werden. Personen die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19.01.2013 erworben haben, werden nicht erfasst. Eine Umtauschpflicht gibt es nicht bis Ende 2032.
Darüber hinaus werden einige Fahrerlaubnisklassen neu definiert. Führerscheininhaber, die vor dem 19.01.2013 die Fahrerlaubnis erworben haben, dürfen künftig die Fahrzeuge zusätzlich führen, die von der jeweiligen Klasse zusätzlich erfasst werden.
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