Entziehung der Fahrerlaubnis bei erstmaligem Konsum–nein

Bei gelegentlichem Konsum von Cannabis kann nicht ohne Weiteres die Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle entzogen werden, wenn ein erstmaliger Verstoss vorliegt und nicht zwischen Fahren und Konsum getrennt wurde. Hier muss die Behörde weitere Nachfoschungen anstellen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dies am 11. April 2019 so entschieden. Die Pressemitteilung und die Begründung des Urteiles kann hier tnachgelesen werden.

Bei weiteren Fragen, gerade hinsichtlich der Anordnung ener MPU, bitte einfach anrufen 04221 9166980

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