Zinsen auf Steuernachforderung in der Höhe verfassungswidrig. Aber…

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Jährlich 6% Zinsen auf Steuernachforderungen sind verfassungswidrig. Aber…..

Nach § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Abgabenordung ( AO ) werden Nachzahlungen-und Erstattungen auf
Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, sowie auf Gewerbe-und Umsatzsteuerfestsetzungen mit 0,5% auf
jeden vollen Monat verzinst.
Da das Bundesverfassungsgericht diese Verzinsungsvorschrift als verfassungswidrig einstufte, da diese o. g.
Verzinsung erst nach Ablauf einer Karrenzzeit von 15 Monaten greift und damit eine Ungleichbehandlung entstehen
könnte, muss der Gesetzgeber bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung erlassen.
So weit, so gut: Aber—Diese Neuregelung soll erst ab dem Jahr 2019 gelten, so das für Verzinsungszeiträume
ab dem 01.01.2014 und dem 31.12.2018 die alte Vorschrift weiter Gültigkeit hat.
Darüber hinaus wird sich eine Änderung auch nicht ergeben,wenn die entsprechenden Festsetzungen noch nicht
bestandkräftig sind.

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