Trunkenheitsfahrt, Abstinenz und MPU
- 6. Juni 2017
Trunkenheitsfahrt, Abstinenz und MPU
Und wieder erschien eine Mandantin, die in einer Fahrerlaubnisangelegenheit beraten werden wollte.
Es ging um den Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle.
Ich musste ihr mitteilen, dass dies ein Jahr zu früh wäre, da Sie keinen Alkoholabstinenznachweis über die Dauer von einem Jahr vorweisen konnte.
Dieser ist aber nach den Richtlinien zur Fahrerlaubniserteilung zwingend erforderlich , da Sie wegen einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,7 Promille verurteilt wurde.
Leider hat Ihr damaliger Rechtsbeistand dies wohl nicht gewusst und Ihr nicht gesagt, dass Sie sofort nach der Tat abstinent leben soll und nur in einem zertifizierten Labor darüber Nachweise erhalten kann.
Somit hat die Mandantin ein weiteres Jahr verloren.
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