Steuererklärung mit unterschrieben, aber…
- 3. August 2022
Der Der 1. Strafsenat des BGH hat in einer Entscheidung vom 03. Mai 2022 entschieden das nur derjenige, der die Steuererklärung auch inhaltlich kannte, dafür verantwortlich ist.
Dort heißt es:
„Zusammenveranlagte Eheleute müssen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 EStG eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben. Beide haben den Vordruck eigenhändig zu unterschreiben und versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Daraus lässt sich aber nicht folgern, dass alle Angaben von beiden Ehegatten mitgetragen werden. Vielmehr beschränkt sich der Erklärungsgehalt der Unterschrift auf die Tatsachen, die den jeweiligen Ehegatten betreffen. Betrifft die Erklärung Einkünfte, die nur von einem Ehegatten erzielt werden, so macht nur derjenige Ehegatte ‚Angaben‘, der den Tatbestand dieser Einkunftsart verwirklicht“.
Damit ist es klargestellt das beim typischen Fall, das die unwissende Ehefrau die Erklärung mit unterzeichnet hat aber von den tatsächlichen Verhältnissenn, die Grundlage der Erklärung waren, nichts wusste, dafür auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Das heißt aber nicht, das Partner nunmehr frei jeder Haftung sind. Mein Rat: Bevor Sie ( mit) unterschreiben, müssen Sie sich umfänglich erkundigen, oder sich beraten lassen.
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