Selbstanzeige nachdem Daten schon veröffentlicht wurden?

03. Mai 2013 / Eintrag von Bernd Idselis

Selbstanzeige nach Datenkauf ? – Ist diese überhaupt noch möglich?

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat eine für die nachgeordneten Finanzämter bindende Verfügung getroffen, nach der eine Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, da die Tat bereits mit der Berichterstattung in der Presse entdeckt sei.

Straffreiheit tritt nämlich nicht ein, wenn eine der Straftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste, so § 371 Abs. 2 Nummer 2 AO (Abgabenodnung)

Die Finanzdirektion gründet ihre Ansicht auf eine BGH Entscheidung und stellt darauf ab, dass der Steuerpflichtige ja schon mit der ersten medialen Berichterstattung in Funk, Presse und Fernsehen über Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Banken wusste und daher mit der Entdeckung seiner Tat rechnen musste.

Damit wäre eine Selbstanzeige nicht mehr wirksam möglich.

Rechtsanwalt Bernd Idselis hält diese Verfügung für rechtlich bedenklich und weist auch sofort daraufhin, dass diese für Staatsanwaltschaften oder Finanzgerichte und Strafgerichte nicht bindend ist. Hier bieten sich demnach für den Verteidiger in Strafsachen viele Möglichkeiten.

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