Rotlichtverstoss durch Schätzung erwiesen?

28. Mai 2013 / Eintrag von Bernd Idselis

Rotlicht-Schätzung -Rechenkunst –

Wer über eine rote Ampel fährt, die schon mindestens eine Sekunde auf Rot stand, der begeht einen sog. qualifizierten Rotlichtverstoß, mit harten Konsequenzen, wie einem Führerscheinentzug.
Im vorliegenden Fall stützte sich das AG-Urteil ausschließlich auf die Aussagen eines Polizisten, der den Verstoß beobachtet haben will. Es gab keine technischen Aufzeichnungen.
Zur Einschätzung der Zeitspanne von über einer Sekunde kam der Polizist, indem er die Fahrzeuglänge des Autos, die vermutete Geschwindigkeit und die zurückgelegte Entfernung des Fahrzeugs seit dem Umspringen der Ampel auf Rot in Bezug setzte und daher auf eine Sekunde schloss. Dies reichte dem OLG Köln nicht, da eine subjektive Einschätzung des Polizisten ohne technische Hilfsmittel fragwürdig sei.
Entfernungsangaben, die ausschließlich auf visuellen Schätzungen beruhen, sind nach Einschätzung des Gerichts in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet.
(OLG Köln, Beschluss v. 20.03.2012, III-1 RBs 65/12)Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns! 04221 9166980

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