Revision

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Nebenklage-Revision möglich

Wir hatten in einem Strafprozess beim Landgericht den Geschädigten vertreten.
Der Vorwurf gegen den Angeklagten lautete zunächst auf versuchten Totschlag.
Es konnte, trotz diverser Beweisanträge beim Landgericht keine Verurteilung des Täters erreicht werden.
Daher haben wir als Nebenklägervertreter Revision gegen das Urteil eingelegt und begründet.
Der Bundesgerichtshof  ( BGH ) hat nunmehr, was selten vorkommt, Termin zu mündlichen Verhandlung in Karlsruhe bestimmt, um das Urteil
des Landgerichts zu erörtern und in Anwesenheit der Beteiligten zu prüfen, ob das Landgericht rechtsfehlerfrei geurteilt hat.

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