Revision beim BGH erfolgreich

27. Mai 2013 / Eintrag von Bernd Idselis

Revisionseinlegung erfolgreich – Mittteilung, Delmenhorst / Oldenburg

Mit Urteil des LG Oldenburg ( Strafkammer ) war der Mandant wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug zu einer Gesamtgeldstrafe von 580 Tagessätzen verurteilt worden.

Auf die durch Rechtsanwalt Bernd Idselis eingelegte Revision hob nunmehr der BGH durch Beschluss das Urteil auf und verwies die gesamte Sache an das Landgericht zurück.

Inhaltlich kritisierte der BGH unter anderem , dass nähere Feststellungen dazu, woran die Fälschungen der vorgelegten Schriftstücke festzumachen ist, durch das LG nicht getroffen wurden. Es sei dem Urteil nicht zu entnehmen, ob es sich um unechte oder verfälschte Urkunden gehandelt habe.
Weiter sei nicht beachtet worden, dass durch eine Zeugin bereits gefälschte Urkunden noch einmal kopiert wurden, diese dann aber keine Urkunden seinen, wenn sie als Reproduktionen erscheinen würden.

„Eine andere Kammer des Landgerichts Oldenburg hat sich nunmehr mit dem gesamten Fall neu zu befassen“, so Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bernd Idselis.

Siehe auch Siehe auch Artikel NWZ Online vom 26.02.2013

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