Opfer einer Straftat, aber wie ging das Verfahren aus?

Sie sind Verletzter einer Straftat geworden, und sind am Ergebnis des  Ausgangs des  Strafverfahrens interessoert?

Als Verletzter einer Straftat oder als Opfer einer solchen sind sie natürlich daran interessiert, wie das Verfahren hinsichtlich des Täters ausgegangen ist.
Denn oftmals stellt sich die Situation so dar, dass sie zwar als Zeuge in einem Strafverfahren ihre Aussage getätigt haben, jedoch danach mehr oder weniger gebeten wurden, den Gerichtssaal nach Ihrer Aussage zu verlassen. Diesem kommen die Opfer einer Straftat meist gerne nach, da sie nicht weiter mit dem Täter konfrontiert werden wollen.
Trotzdem ist man als Opfer einer Straftat natürlich am Ausgang des Verfahrens interessiert.
Hier gibt § 406 d StPO die Möglichkeit, dass das Opfer einer Straftat vom Ausgang des Verfahrens unterrichtet wird.
Es ist jedoch zu beachten, dass sie als Opfer einer Straftat einen dahingehenden Antrag bei der Geschäftsstelle des Gerichtes, welches das Verfahren geführt hat, schriftlich stellen.
Sind die Voraussetzungen der oben genannten Vorschrift erfüllt, hat Ihnen das Gericht Auskunft über das Ergebnis der Verhandlung zu erteilen.

Selbstverstaändlich informieren wir Sie auch über die Möglichkeit der Nebenklage und Schadensersatz im Strafverfahren.

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