Letztes Wort des Angeklagten : Chance vertan?

10. Dezember 2015 / Eintrag von Bernd Idselis

Letztes Wort des Angeklagten – Letzte Chance oder verspielt?

Das letzte Wort des Angeklagten
Vor der Urteilsberatung hat der Angeklagte das Recht, als Letzter zu sprechen, § 258 StPO ( Strafprozessordnung) .
Hier kann für ihn viel gewonnen, aber auch viel verloren werden.
Da über die Bedeutung des letzten Wortes viel Unklarheit herrscht, ist auch darüber eine genaue Vorbereitung mit dem Verteidiger vorab zu klären.
Denn meistens sind die Angeklagten emotional sehr belastet, da sie gerade die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft mit deren Anträgen und das Plädoyer des Verteidigers gehört haben.
Das letzte Wort kann der Angeklagte in freier Rede halten, oder auch von einem vorbereiteten Schriftsatz ablesen.
Unter Abwägung einer Gesamtschau des Prozesses ist es inhaltlich in jedem Falle mit dem Verteidiger zu besprechen.

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