Kosten der Erstberatung ? Na klar,oder?

Kosten, Kosten oder?

Der alltägliche Fall liegt so, dass neue Mandanten speziell in Strafsachen einen Termin vereinbaren und dann über ihren Fall erst einmal reden.
Der Rechtsanwalt hört aufmerksam hin und gibt einen Rat dahingehend, wie weiter verfahren werden könnte.
Jetzt der spannende Augenblick : Kostet diese Erstberatung etwas und muss der Anwalt daruf hinweisen, also über dieKosten der Erstberatung aufklären?

Ein Rechtsanwalt muss nicht über die Kosten einer Erstberatung aufklären. Denn von einer Kostenpflicht muss stets ausgegangen werden.
Nur dann und nur dann, wenn für den Anwalt erkennbar ist, dass der Mandant von einem kostenlosen Erstberatungsgespräch ausgeht und somit einer Fehlvorstellung erliegt, dann muss er darauf hinweisen.
Aber auch wenn der Mandant eine kostenfreie Auskunft wünscht, so muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen, also auch darauf hinweisen.

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