Das Blitzerfoto liegt vor, erst einmal nur als Abdruck.
Aber nach Akteneinsicht, auch in die digitale Akte, stellen wir immer öfter fest, dass zwar
das digitale Foto als Datei vorliegt, jedoch ohne digitale Signatur. Dies bedeutet, dass
an der digitalen Datei manipuliert hätte werden können.
In Konsequenz bedeutet das nach allen Regeln der Logik: Falldateien ohne Signatur ist gleich
Vernichtung von Beweismitteln
Es erreichen uns immer wieder Falldateien gerade von "Jenoptik Messgeräten", bei denen die digitale
Signatur nicht vorhanden ist.
Solche Falldateien sind nicht verwertbar, da gemäß Bauartzulassung und PTB einzig die signierte
Falldatei das unveränderbare Beweismittel ist.
Und ohne Beweismittel keine Verurteilung.
Also ist grundsätzlich freizusprechen.