Idiotentest, aber nicht immer

10. Mai 2013 / Eintrag von Bernd Idselis

Nicht jeder Rausch führt zum Idiotentest –

VG Augsburg 2004 (ältere Entscheidung, aber hilfreich)Nicht jeder Alkohol-Exzess kann von der zuständigen Behörde herangezogen werden, um von dem Inhaber eines Führerscheines den so genannten «Idiotentest», die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), einzufordern. Es müssen vielmehr konkrete Hinweise vorliegen, dass der Betroffene Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht sicher voneinander trennen kann.
In dem vom Gericht zu entscheidenen Fall hatte eine Frau sich wegen einer Ehekrise so sehr betrunken, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Aus der Tatsache, dass die Frau kaum Ausfallerscheinungen gezeigt hatte, hatte die Behörde geschlossen, bei ihr liege regelmäßiger Alkoholmissbrauch vor. Nachdem die Frau sich weigerte, zur MPU zu kommen, wurde ihr Führerschein eingezogen.
Das Gericht erklärte die Maßnahme für rechtswidrig. Denn es gebe keine Hinweise, dass die Frau Trinken und Fahren nicht auseinander halten könne. Weder sei sie Berufskraftfahrerin und damit in der Gefahr eines «Dauerkonflikts» zwischen Alkohol und Steuer, noch sei sie zuvor einschlägig durch ein Alkohol-Delikt aufgefallen und dann rückfällig geworden. Vielmehr habe eine häusliche Konfliktsituation vorgelegen, die zu einer emotionalen Ausnahmelage geführt habe. Eine Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr habe nie bestanden. Auch habe die Betroffene ihre Alkoholproblematik überwunden. Damit dürfe sie ihren Führerschein behalten.
Weiter führender Link: mpu-unterricht.de

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