Graffiti-Sachbeschädigung-Tag als Nachweis auf den Täter? Nein
- 2. Mai 2018
Identifizierung des Täters allein durch Tag-Schriftzug nicht möglich
Die Staatsanwaltschaft warf mehreren Tätern vor, durch Graffiti-Sprühungen Sachbeschädigungen begangen zu haben.
Da die Beschuldigten, zu Recht, schwiegen war die Ermittlungsbehörde der Ansicht, die Täterschaft durch den sog Tag-Schriftzug
( übersetzt: Mal, Zeichen) nachweisen zu können, da dieser als individuelle „Unterschrift“ des Künstlers dient.
Dieser Ansicht ist das LG Offenburg nicht gefolgt, da der Tag leicht durch Nachahmer angebracht werden kann. Zwar sei dies ein Indiz,
jedoch müssen weitere Umstände hinzukommen, die auf eine Täterschaft schließen lassen.
Das LG hat die Anklage nicht zugelassen.
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