Geldbuße oder Fahrverbot

19. März 2013 / Eintrag von Bernd Idselis

Geldbuße oder Fahrverbot ? – Höhere Geldbuße an Stelle Fahrverbot

Einen Mandanten hatte es getroffen. Nach dem Frontfoto soll er die zulässige Höchstge-schwindigkeit von 60 Km/h um 31 Km/h ( Tacho-toleranz war schon abgezogen ) überschritten haben. Neben einer Geldbuße von 160,00 EUR drohte ein Fahrverbot von einem Monat.
Nach Einspruchseinlegung durch Strafverteidiger Bernd Idselis gegen den Bußgeldbescheid und nach der vorgenommenen Akteneinsicht stellte sich heraus, dass der damalige Messbeamte keinen schriftlichen Nachweis seiner Schulung am Messgerät, der Akte beigefügt hatte.

Nachdem dies durch uns in der mündlichen Verhandlung moniert wurde und der Mandant bislang noch keine Eintragung im Register hatte, wurde die Geldbuße verdoppelt und ein Fahrverbot wurde ausgeschlossen.

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