Formular Steuererleichtertung aufgrund „corona“ zum download
- 3. April 2020
Damit kann der Antrag auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) bzw. des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gestellt werden.
Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus
Auch bei der Umsatzsteuer kommen für die Steuerpflichtigen Erleichterungen aufgrund der Coronavirus-Krise in Betracht:
- Stundung von Umsatzsteuer,
- Erstattung von Sondervorauszahlungen,
- möglicher auch eine Verlängerung von Abgabefristen.
Hier gibt es noch keine Formular, daher kann dies formlos beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.