Filesharing- Täter am Pranger, aber so nicht
- 28. März 2013
28. März 2013 / Eintrag von Bernd Idselis
Porno-Filesharer am Pranger? – Neues zum Filesharing!
Die „Not“ der Urheberrechtsinhaber – ist diese schon so groß, dass Porno-Filesharer an den Pranger namentlich ins Internet gestellt werden müssen? Und – kann das legal sein?
Mit Entsetzen musste Rechtsanwalt Bernd Idselis auf der Kanzleihomepage der Abmahn- Kanzlei „Urmann + Collegen“ lesen, dass diese ab dem 01.09.2012 eine namentliche Auswahl der Gegner (Filesharer) auf ihrer Internetseite veröffentlichen wollen. Nun ist ja zusätzlich zu dieser bedenklichen Vorgehensweise bekannt, dass diese Kanzlei ihren Schwerpunkt in der rechtlichen Verfolgung illegaler Downloads im pornographischen Bereich hat.
Nicht nur, dass diese Veröffentlichung für den vermeintlich Betroffenen sehr peinlich und rufschädigend sein kann, nein sie ist evtl. auch illegal, meint Idselis.
Hier dient die Veröffentlichung doch nur dazu, persönlichen Druck auf die Gegner der Urheberinhaber auszuüben und dass schon, bevor ein Gericht sich mit der Sache befasst hat. Das ist nichts anderes als eine Vorverurteilung und entspringt wohl einem Notgedanken der Kanzlei, da diesen in der Rechtsprechung immer mehr der Wind entgegen weht, so Bernd Idselis.
Also: Für den Fall, dass Ihr Name auf deren Seite auftaucht, sofort eine einstweilige Verfügung dagegen beantragen.
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