Falsches Alibi-Urteil härter?

08. Mai 2013 / Eintrag von Benny-Kim Wendler

LG Bremen – Falsches Alibi – Strafschärfende Berücksichtigung

Der Angeklagte versuchte im Verfahren, das Gericht über eine angebliche berufliche Tätigkeit zur Tatzeit zu täuschen, um sich ein falsches Alibi zu verschaffen. Die Strafkammer hat daraufhin im Rahmen der Strafzumessung und bei der Prüfung der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung strafschärfend gewertet, dass der Angeklagte durch unzutreffende Angaben versucht habe, das Gericht über eine berufliche Beschäftigung zur Tatzeit „zu täuschen, um sich ein falsches Alibi zu verschaffen“.

Auf die Revision des Angeklagten wurde das Urteil des Landgerichts Bremen vom 27. März 2012 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr hatte keinen Bestand. Mit dem Täuschen des Gerichtes durch das falsche Alibi hat der Angeklagte die Grenzen prozessual zulässigen Verteidigungsverhaltens selbst dann nicht überschritten, wenn er dadurch den Tatverdacht zwangsläufig auf sonstige in Betracht kommende Personen als Alternativtäter lenken wollte.

Daher war die Sache zurück zu verweisen.

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