Fahrerlaubnis Polen oder EU-Ausland

19. März 2012 / Eintrag von Bernd Idselis

Fahrerlaubnis aus Polen – Wirksamkeit des Erwerbs einer Fahrerlaubnis

Zum wiederholten Male musste sich das Landgericht Oldenburg mit einem Urteil des AG Delmenhorst in der Berufungsinstanz zum Thema „ Polnischer Führerschein“ auseinandersetzen.

Während das Amtsgericht zur Frage, ob der Erwerber einer polnischen Fahrerlaubnis wirklich seinen Wohnsitz in Polen über eine Dauer von mehr als 165 Tagen hatte, eine sehr umfangreiche Beweisaufnahme durchführte und beim örtlichen Jobcenter, Nachbarn und Arbeitgebern ermitteln ließ, stellte das Berufungsgericht kurz und deutlich fest, dass solcherlei Ermittlungen nicht durchgeführt werden müssen ( oder dürfen), da in dem Führerschein selbst klar eine polnische Adresse vermerkt war.
In diesen Fällen ist es deutschen Behörden schlichtweg untersagt, die Rechtmäßigkeit des Eintrages einer polnischen Behörde anzuzweifeln.

Der Angeklagte hatte damit die Fahrerlaubnis wirksam erworben.

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