Fahrerlaubnis Ausland-Polen-Europa

10. April 2012 / Eintrag von Bernd Idselis

Europäischer Führerschein/Fahrerlaubnis – Langes Hin und Her…

Nun hat der europäische Gerichtshof ein klares Urteil zum Europäischen Führerschein getroffen. Heute am 01.03.2012 wurde festgestellt, dass ein ausländischer Führerschein in Deutschland dann anerkannt werden muss, wenn dessen Besitzer wirklich im Ausland gewohnt hat ( 165 Tage mindestens ). Dann aber gilt auch ein ausländischer Führerschein, dessen Inhaber zuvor in Deutschland beim psychologischen Test ( MPU ) als ungeeignet zum Autofahren eingestuft wurde.

Der Betroffene war zuvor wegen Fahrens ohne Führerschein und anderer Straftaten mehrfach vorbestraft. Er hatte dann jedoch in Tschechien einen Führerschein bekommen. Deutschland weigerte sich aber, diesen Führerschein anzuerkennen.

Die höchsten EU-Richter entschieden, „diese Anerkennung dürfe nicht deswegen verweigert werden, weil der Mann in Deutschland als ungeeignet eingestuft wurde“. Die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen sei ein wichtiges Recht der Europäischen Union. Einschränkungen seien nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Falls ein EU-Land die Anerkennung eines Führerscheins unter Berufung auf nationale Vorschriften unbegrenzt verweigern dürfe, so gebe es keine gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen in der EU mehr.
Die Anerkennung darf nur verweigert werden, wenn „aufgrund unbestreitbarer Informationen“ feststehe, dass der Inhaber des Führerscheins nicht wirklich seinen Wohnsitz in dem Land gehabt habe, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde.

Ob mit diesem Urteil nun eine Klarstellung erreicht wurde, „ steht weiter in Frage“, wie Rechtsanwalt Bernd Idselis meint. „ Wir werden in diesen Führerscheinangelegenheiten wohl weiter mit den Straf- und Verwaltungsgerichten streiten müssen“.

author avatar
Rechtsanwalt
Call here