Fahrerlaubnis aus dem Ausland

10. Oktober 2014 / Eintrag von Bernd Idselis

EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, Wohnsitz, Anerkennung –

Fahrerlaubnisrecht: Voraussetzungen der Nichtanerkennung von EU-Führerscheinen; Verwertung von Geständnissen im Strafverfahren

1. Nur aus dem Führerschein selbst ersichtliche Umstände oder aber vom Ausstellerstaat erlangte unbestreitbare Informationen darüber, dass der Führerscheininhaber bei dessen Erwerb keinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat innehatte, berechtigen den Aufnahmemitgliedsstaat zur Nichtanerkennung des EU-Führerscheins.

2. Auch ein Geständnis eines Angeklagten im Strafverfahren, den EU-Führerschein unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erlangt zu haben, hat für die Beurteilung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis keine Bedeutung.

So entschied das OLG Oldenburg unter Beibehaltung der bisherigen Rechtssprechnung. Auch wenn manche Amtsgerichte das anders sehen, es lohnt sich demnach zummindest die Berufungsaussichten überprüfen zu lassen, so Strafverteidiger Bernd Idselis.
So haben Amtsrichter schon Nachbarn, Arbeitgeber oder Jobcenter-Mitarbeiter befragen lassen, ob der Führerscheininhaber nicht tatsächlich in Deutschland war. Diese Richter wurden bislang immer durch die höheren Gerichte korrigiert.

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