Entzug der Fahrerlaubnis : Die Regeln bei Erreichen der Punkte

Fahrerlaubnisentzug bei 8 Punkten

Hat der Fahrerlaubnisinhaber im Fahreignungsregister 8 oder mehr Punkte eingetragen bekommen, gilt er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis
ist ihm durch die zuständige Behörde ( grundsätzlich der Wohnsitz) zu entziehen. Dabei hat die Behörde keinen Ermessensspielraum.

Voraussetzung ist jedoch, das bei Erreichen von 4 oder 5 Punkten eine schriftliche Ermahnung erfolgt, in der auf die Möglichkeit des Besuches eines freiwilligen Fahreignungsseminars
hingewiesen wird. Hierdurch kann einmal in fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden.

Bei Erreichen von 6 oder 7 Punkten muss eine schriftlich Verwarnung erfolgen, die auf das freiwillige Fahreignungsseminar hinweist, bei dem aber kein Punkt abgebaut werden kann und es muss
deutlich auf die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten hingewiesen werden.

Bei 8 Punkten oder mehr wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Wiedererteilung kann frühestens nach 6 Monaten erfolgen. Dabei kann der Antrag auf Neuerteilung ca. 2 Monate davor gestellt werden. Auf jeden fall muss der Betroffene damit rechnen, das er vor Neuerteilung eine MPU absolvieren muss.

Auf jeden Fall sollte durch den Betroffenen vor Entzug der Fahrerlaubnis überprüft werden, ob die Ermahnung und Verwarnung erfolgt ist. Denn ohne diese, sind die weiteren Maßnahmen unwirksam, da verwaltungsrechtlich kein rechtliches Gehör gewährt worden wäre.

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