Eigene Videoaufnahme als Beweis? Vielleicht
- 24. Juli 2016
24. Juli 2016 / Eintrag von Bernd Idselis
Private Videoaufnahme als Beweismittel! – Zulässig auch im Strafprozeß ?
Amtsgericht München
Urteil vom 6.06.13, veröffentlicht am 8.07.2013 – 343 C 4445/13-rechtskräftig
Die private Videoaufnahme als Beweismittel im Zivilprozess
Ob ein privat aufgenommenes Video in einem Zivilprozess zu Beweiszwecken verwendet werden darf, hängt von einer Interessenabwägung ab.
Die Verwertung kann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme damit noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde und das Video später der Beweissicherung dient.
Aber auch im Strafprozeß hat Strafverteidiger Idselis ein privat, sogar versteckt, aufgenommenes Video zumindet zur Unterstützung einer Aussage eines Angeklagten verwenden dürfen. Nachdem sich auch die Staatsanwaltschaft einem entsprechenden Beweisantrag des Verteidigers nicht entgegenstellte, schaute sich das Gericht das Video interssiert an und sprach dann den Angeklagten frei.
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