Eigenanbau von BtM

07. März 2012 / Eintrag von Bernd Idselis

Btm Eigenanbau – Berufung erfolgreich

Im Oktober 2010 wurde ein Betroffener wegen unerlaubten Anbaus und Besitz von BtM, und unerlaubter Herstellung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ( auf Bewährung ) verurteilt.

Da sein Verteidiger ( Idselis ) und der Betroffene der Ansicht waren, dass sich das Amtsgericht nicht genügend mit der langjährigen Erkrankung des Angeklagten und der Notwendigkeit der medizinischen Behandlung mit Cannabiswirkstoffen befasst habe ( die enstspr. ärztlichen Gutachten lagen vor ), wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Das LG Oldenburg entschied, dass nur eine Tat dem Betroffenen vorgeworfen werden konnte, da zwischen Aussaat und Ernte ein biologischer Kreislauf bestehen würde.
Daher wurde das Strafmaß auf Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung beschränkt.
Leider konnte in diesem Verfahren von der Verteidigung noch keine Erlaubnis der Behörde zum Anbau von Cannabis zum eigengebrauch vorgelegt werden, da eine entspr. Positive Entscheidung zu dieser Thematik erst am 11.01.2011 durch das VG Köln getroffen wurde.

Der Antrag wird nun durch uns und dem Betroffenen gestellt werden.

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