Cannabis und Strassenverkehr – hier eine Lücke

Die Selbsteinschätzung des Cannabiskonsums und Straßenverkehr – wie geht das?

Seit einigen Monaten gibt es die Möglichkeit, Cannabis auf Rezept zu erhalten, wenn dazu eine Genehmigung der
Bundesopiumstelle ( BfArM ) vorliegt und ein Arzt dieses verschreibt.
Aber: Darf derjenige, der Cannabis aus medizinischen benötigt auch im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen?

Dies ist ein schweres Problem, das der BGH in der Art löste, das es an die Selbsteinschätzung des Fahrers hohe Anforderungen stellte.
Hier zum Nachlesen: https://www.bernd-idselis.de/2017/04/05/thc-mehr-als-10-ngml-im-blut-ordnungswidrig-ja-aber-vielleicht-auch-nein/

Der Betroffene weiß sicherlich in den meisten Fällen, das er objektiv Cannabis konsumiert hat. Subjektiv muss er aber spüren, so der BGH, das
– gar keine Wirkung eingetreten ist
– die Wirkung nicht mehr vorhanden ist
– eine Wirkung ausgeschlossen ist
– oder eine Wirkung nur wenig vorhanden ist

Das ist schwierig, aber machbar. „Der Betroffene soll sich Reaktionstests aus dem Internet downloaden, diese im Beisein von Zeugen absolvieren
und, für den Fall, das er sich ausdrücklich fahrtüchtig fühlt, ein Rezept seines Arztes während der Fahrt dabei haben“,
so der Ratschlag von Strafverteidiger Bernd Idselis.
Dies jedenfalls so lange, bis der Gesetzgeber eine Regelung getroffen hat.

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