Bulgarischer Führerschein gefälscht und Fahren ohne Fahrerlaubnis? Freispruch
- 23. Januar 2019
Die Anklage erhob den Vorwurf, das der Mandant mit einem gefälschten Bulgarischen Führerschein in Deutschland vorsätzlich gefahren sei. Schon im Vorverfahren und in zwei Verhandlungstagen konnten wir mit Hilfe von schriftlichen Unterlagen aus Bulgarien nachweisen, das der Mandant dort ein Fahrschule besuchte, dort Unterricht nahm und eine Prüfung ablegte. Gegen Zahlung eines hohe Betrages erhielt er dann die Bulgarische Fahrerlaubnis. Später stellte sich heraus, das diese professionell gefälscht war. Rechtlich konnten wir vortragen, das der Mandant hiervon nichts wissen konnte und sich somit in einem strafbefreienden, da unver-meidbaren Verbotsirrtum befand. Die Staatsanwaltschaft war uneinsichtig, wenn nicht sogar garstig. Das Gericht folgte unserer Argumentation und sprach den Angeklagten frei.
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